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Unsere Grundsätze

Die Leitsätze der CDA Berlin Treptow-Köpenick

1. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde ist unantastbar, vom Anfang bis zum Ende des Lebens.
Wir wollen, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit, gleichberechtigt, in gegenseitiger Toleranz, frei von Armut, in Frieden, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit leben können.
Das ungeborene Leben muss geschützt werden, das Klonen von Men-schen verboten sein.
Wir wollen, dass jedem Menschen ein Sterben in Würde, Geborgenheit und Schmerzfreiheit möglich ist.

2. Familien, in denen Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen, sind das Fundament von Gesellschaft und Staat.
Wir wollen für Familien ein gesellschaftliches Umfeld, das ein Ja zu Kindern erleichtert. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein.
Das Wohl des Kindes muss jede Erziehung leiten. Die Erziehungsfähig-keit der Eltern muss unterstützt werden, ihnen müssen Erziehungshilfen zur Verfügung stehen. Das Wohl des Kindes überragt das Elternrecht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Pflege in der Familie nachhaltig unterstützt wird.

3. Die Schöpfung ist dem Menschen anvertraut. Wir wollen den Auftrag zur Weltgestaltung mit dem Gebot verbinden, die Schöpfung zu bewah-ren.
Alle Entscheidungen müssen dem Prinzip der Nachhaltigkeit gerecht werden. Eine gesunde Umwelt mehrt den Wohlstand. Hohe Umwelt-standards sichern die Zukunft.
Wir wollen den zukünftigen Generationen alle Optionen auf eine umweltverträgliche Entwicklung offen halten.

4. Der Mensch ist auf Gesellschaft angelegt. Er hat Anteil an deren kultureller Identität. Zugleich prägt er sie.
Wir wollen den Vorrang des Einzelnen, der Familie und der gesellschaftlichen Initiativen vor dem Staat.
Das bürgerschaftliche Engagement muss ermutigt und gefordert wer-den. Die Unternehmen müssen es als Bestandteil ihrer Unternehmens-kultur verstehen.
Die Integration der Zuwanderer ist für die Gesellschaft schicksalhaft. Sie verlangt Offenheit für Fremde und deren religiöse Orientierung, zugleich die Achtung der kulturellen Identität unserer Gesellschaft.

5. Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Gerechtigkeit ist Ziel und inneres Maß der Politik.
Wir wollen einen Staat, der Frieden und Freiheit seiner Bürger gewährleistet, die rechtsstaatliche Ordnung gegen jedermann durchsetzt und zur Entwicklung der Einen Welt beiträgt.
Demokratie und Soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaat und Sozialstaat bedingen und ergänzen sich.
Wir wollen, dass sich der Staat der Schwachen annimmt, sich zugunsten der Zivilgesellschaft zurücknimmt und der schöpferischen Kraft der Menschen vertraut.

6. In der Einen Welt sind die Staaten und Völkergemeinschaften dem allgemeinen Wohl der Völker verpflichtet.
Wir wollen den globalen Akteuren einen Ordnungsrahmen vorgeben, der verbindliche Verhaltensregeln, gemeinsame Wettbewerbsvorschriften sowie soziale und ökologische Standards festlegt.
Die Vereinten Nationen müssen in ihrem Auftrag ebenso gestärkt werden wie die supranationalen Institutionen, die die Entwicklung der Völker unterstützen.
Wir wollen ein geeintes, föderal strukturiertes, demokratisch verfasstes und sozial gefestigtes Europa, das durch gemeinsame Politik zum Weltfrieden beiträgt.

7. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Erst der Mensch, dann der Markt.
Ökonomie ohne Ethik ist inhuman. Die Normen, auf denen die Wirtschaft fußt, liegen jenseits von Angebot und Nachfrage.
Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft, die Leistung mit sozialer Gerechtigkeit, Wettbewerb mit Solidarität und Eigenverantwortung mit sozialer Sicherheit verbindet.
Der geordnete Wettbewerb muss Macht verteilen und zu Innovation anreizen.

8. Arbeit ist ein Freiheitsrecht. Sie ist Teilhabe an der Schöpfung. Arbeit ist bedeutsamer als Besitz.
Wir wollen Arbeit für alle, nicht zuletzt die minder Leistungsfähigen, – Arbeit, die gesetzlich geschützt ist, Existenz sichert und zur sozialen Sicherheit beiträgt.
Arbeit zu schaffen gelingt als Gemeinschaftswerk. Arbeit ist Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Wir wollen eine Arbeitswelt, in der für die Familie Erziehungs- und Arbeitszeit miteinander vereinbar sind. Familie muss Vorrang vor der Flexibilität der Arbeitswelt haben.

9. Bildung ist Weg zum Aufstieg. Sie vermittelt Orientierung und bestimmt Lebenswege.
Wir wollen, dass in unserem Bildungssystem jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft nach seiner Begabung gefordert und gefördert wird.
Bildung muss zur kulturellen Identität eines Volkes beitragen und zu Weltoffenheit führen.
Wir wollen, dass Bildung neben Wissen und Fertigkeiten Werte und Tugenden vermittelt. Bildung muss auch Bildung des Herzens sein.

10. Privates Eigentum ist Grundpfeiler des freiheitlichen Sozialstaates. Eigentum verpflichtet.
Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für alle.
Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen muss abgebaut werden.
Wir wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ertrag und Kapital ihres Unternehmens sowie den tariflich vereinbarten Investivlohn.

11. Mitbestimmung ist ein natürliches Recht, die soziale Partnerschaft unverzichtbarer Ordnungsfaktor.
Wir wollen starke, kompetente Betriebs- und Personalräte und die Mitbestimmung in den Unternehmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen gleichberechtigt zusammen-wirken und ihre Interessensgegensatze fair ausgleichen.
Die Tarifautonomie muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Der soziale Friede ist eine produktive Kraft.
Wir wollen verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit verbessern.

12. Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und Solidarität. Sie befriedet und befreit.
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken solidarisch abgesichert bleiben. Ihre Finanzierung muss auf eine breitere Basis gestellt werden.
Der Staat muss die soziale Grundsicherung gewährleisten. Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem erfüllten Arbeitsleben vor Altersarmut schützen.
Wir wollen einen Sozialstaat, der den Dienst am und mit dem Hilfsbedürftigen unterstützt, und barmherzig gegenüber demjenigen ist, der seine Rechte nicht selbst vertreten kann oder zu einem eigenständigen Leben nicht fähig ist.
 

Soziale Kapitalpartnerschaft –
für mehr Arbeitnehmerbeteiligung am Gewinn und Kapital


1. Einleitung
Wir wollen Beteiligung für alle – Beteiligung an Arbeit und Eigentum, an Einkommen und an wirtschaftlichen Chancen.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Ziel „Vorfahrt für Arbeit“. Unsere Politik ist darauf gerichtet, die zu hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Arbeit dient nicht nur der Einkommenserzielung, sondern sie ist zugleich Grundlage für Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss sich jede politische Maßnahme insbesondere daran messen lassen, ob sie die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung verbessert oder nicht.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Eigentum und zum freien und verantwortlichen Unternehmertum. Verfügbares Eigentum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für eine persönliche und eigenverant-wortliche Lebensgestaltung; sie erleichtert die Anpassung an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und stärkt die Unabhängigkeit des Einzelnen. Deshalb wollen wir die Bildung von personenbezogenem und privatem Eigentum für möglichst viele fördern.
Die CDA Berlin bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft. Das heißt auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil am Volkseinkommen erhalten müssen. Doch gerade der internationale Wettbewerb macht zur Sicherung von Arbeitsplätzen Standortvereinbarungen notwendig. Deshalb sind Maßnahmen erforderlich, die die Teilhabe der Beschäftigten am Erwirtschafteten auf wettbewerbsverträgliche Weise gewährleisten.
Deshalb wächst die Bedeutung von erfolgsabhängigen Entgelt-bestandteilen und Gewinnbeteiligungen. Und deshalb wirbt die CDA für eine Soziale Kapitalpartnerschaft.
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Kapital und am Erfolg der Wirtschaft ist ein Instrument, das zur Erreichung der zuvor genannten Ziele beizutragen vermag.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg und / oder Kapital beteiligen, sind produktiver – und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen eine Reihe von Studien, etwa des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter an ihr Unternehmen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich der Anforderungen aus „Basel II“ sinnvoll. Sie kann, falls erforderlich und gewollt, zugleich ein Baustein zur Lösung des Nachfolge-Problems gerade mittelständischer Unternehmen sein.
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zugleich ein Weg der Eigentumsbildung. Eigentum ist eine Grundlage für Einkommen und dient der Altersvorsorge.
Und vor allem: Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in der Nominal-lohnpolitik bereit sind. Gewinne und Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als Arbeitseinkommen. Dieser Trend wird sich im Zuge der Globalisierung verstärken. Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen, insbesondere auch den Beschäftigten, Kapitaleinkommen als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht ohne Risiken. Das Anlagerisiko kann sich im Falle der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko zum „doppelten Risiko“ kumulieren. Richtig indes ist auch, dass die Ausfallrisiken abgesichert bzw. auf die eingezahlten Beträge begrenzt werden können. Und die betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern, da sie wettbewerbsfähiger sind.

2. Forderungen
Wir sind davon überzeugt: Mitarbeiterbeteiligung spricht für sich selbst – und davon wollen wir auch andere überzeugen. Wir wollen Beschäftigte und Unternehmen, Gewerkschaf­ten und Arbeitgeber für diese Idee gewinnen. Gerade deshalb sind wir über positive Signale der Wirtschaft, aber auch der Gewerkschaften erfreut.
Der Staat muss Stolpersteine, die der Verbreitung der Mitar- beiterbeteiligung im Wege stehen, beiseite räumen. Und er muss die Rahmenbedingungen für die Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig verbessern. Wir werben für Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen gleichermaßen, wobei der Gesetzgeber insbesondere mit Blick auf Kapitalbeteiligungen gefordert ist.
Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung anstoßen und – unter Wahrung der Tarifautonomie – über dieses Thema in einen Dialog mit den Tarifvertragsparteien treten. Im Zentrum einer modernen Tarifpolitik sollten nicht nur der nominale Arbeitslohn, sondern (neben qualitativen Elementen wie etwa die Weiterbildung) auch der Leistungslohn und erfolgslohnorientierte Gestaltungselemente stehen.
Wir wollen den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der die Produk- tivkapitalbeteiligung zum Inhalt hat, zu einem Mitarbeiterbeteiligungs- gesetz weiterentwickeln. Darin sollen alle gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung zusammengefasst werden. Dies ist ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung; dadurch werden die Voraussetzungen dafür verbessert, dass sich Unternehmen und Beleg- schaften für die Mitarbeiterbeteiligung entscheiden.
Wir wollen die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen verändern. Wir wollen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bis zu einer noch festzulegenden Höhe die nachgelagerte Besteuerung. Es sollen erst dann Steuern und Sozialbeiträge fällig werden, wenn die vereinbarte Beteiligung zur Auszahlung kommt bzw. verkauft wird.
Die Mitarbeiterbeteiligung soll auch in die steuerlich geförderte Altersvorsorge integriert und die bloße Steuerförderung – wie bei der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz – um eine Zulagen-komponente ergänzt werden, die besonders im Interesse der Gering­verdiener ist.
Die Umwandlung einer Mitarbeiterbeteiligung in eine betriebliche Altersversorgung soll ebenso nachgelagert besteuert werden.
Die vertragsgemäß mögliche Mitnahme von Kapitalbeteiligungen zu einem anderen Unternehmen im Falle des Arbeitgeberwechsels soll „steuerunschädlich“, also brutto, möglich sein. Besteht beim neuen Arbeitgeber keine Möglichkeit der Kapitalbeteiligung, so sollte die Beteiligung brutto in einer Kapitalsammelstelle geparkt werden können. Die freie Beweglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung ist sinnvoll.
Der §19a Einkommensteuergesetz (Steuerfreibetrag von 135 Euro) ist in seiner jetzigen Form wenig effektiv. Gelingt eine umfassende Regelung zum Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, so wird die Förderung über den §19a Einkommensteuergesetz mittel- bis langfristig an Bedeutung verlieren.
Wir wollen Regelungen zur Insolvenzsicherung, die nach der Form der Mitarbeiterbeteiligungen zu differenzieren sind und damit dem jeweiligen Charakter der Beteiligungsformen gerecht werden. Damit besteht für Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenige Form der Mitarbeiterbeteiligung zu wählen, die ihren Präferenzen und ihrer jeweiligen Risikoneigung am ehesten entspricht.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind als voll haftendes Eigenkapi- tal Risikokapital; es entspräche nicht ihrem Charakter, sie abzusichern.
Wir wollen, dass die bisherige Förderung nach dem Vermö-gensbildungsgesetz auch weiterhin für außerbetriebliche Beteiligungen genutzt werden kann.
Wir wollen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Kreditprogramm zur Finanzie­rung der Firmenübernahme durch Belegschaften auflegt – insbesondere mit Blick auf mittelständische Unternehmen, in denen es keinen Nachfolger für den Firmeninhaber gibt.
Wir wollen das Wertpapierprospektgesetz mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung entbürokratisieren. Die Ausgabe von Beleg- schaftsaktien darf nicht an aufwändigen und teuren Vorschriften schei- tern.
Informations- und Mitwirkungsrechte der am arbeitgebenden Unterneh- men beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesellschaftsrecht. Wegen der besonderen Situation der Beschäftigten (doppeltes Risiko) ist es aber sinnvoll, auch ihrer gewählten Interessenvertretung ein Informationsrecht einzuräumen.


Mindestlohn
Beschluss der Bundestagung der CDA in Karlsruhe 2007

Zur Sicherung der Einkommen in unteren Einkommensbereichen ist ein Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zu regeln. 
Die CDA spricht sich dafür aus, dass einer tariflichen Lösung gemäß Tarifvertragsgesetz der Vorrang in jedem Fall einzuräumen ist. Wenn es nicht zu einem Tarifvertrag kommt, der für jeden Betrieb bzw. jede Branche den Mindestlohn darstellt, soll nach Tarifvertragsgesetz eine Allgemeinverbindlicherklärung angestrebt werden.
Ist auch diese nicht möglich, soll eine Ausweitung des Arbeitnehmer- entsendegesetzes auf den jeweiligen Wirtschaftsbereich vorgenom- men werden, um hierdurch branchenbezogene Mindestlöhne zu er- möglichen.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, soll der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der regional gestaffelt sein muss, greifen.


Kulturpolitische Leitsätze

Mit der äußeren Rekonstruierung und Wiederaufbau des Schlosses wird Berlin seine lang ersehnte Mitte erhalten. Die Nutzung als Humboldt-Forum wird jedoch als nicht ideal betrachtet. Die wundervolle Sammlung der Gemäldegalerie sollte vielmehr ihren Sitz im Schloss erhalten, damit der Rang der Sammlung zur Geltung kommt und mit der Präsentation der Alten Nationalgalerie eine inhaltliche Einheit bildet.
Gleichzeitig sollten die wunderbaren Ausstellungsräume der architektonisch erstklassigen Gemäldegalerie der Architekten Hilmer & Sattler z.B. durch aktuelle, hochwertige Wechselausstellungen stärker in das Bewusstsein von Berlinern und Touristen gerückt werden. Durch eine ästhetisch anspruchsvolle, kreative Gestaltung des Vorgeländes sollte mittelfristig das Kulturforum mit all seinen wichtigen Gebäuden (Neue Nationalgalerie, St. Matthäus-Kirche, Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett, Kunstbibliothek, Philharmonie, Neue Staatsbibliothek u.a.) auch städtebaulich als Kulturquartier zusammenwachsen und erlebbar werden.
Der Potsdamer Platz und seine Umgebung haben noch keinen architektonisch urbanen Mittelpunkt erhalten. Das ehemalige Wertheim-Grundstück sollte hierzu als Chance genutzt werden. Berlin ist durch seine Menschen attraktiv geworden, nicht durch seine Architektur. Die Lebendigkeit Berlins muss sich auch in großer
Architektur widerspiegeln.


Wohnungsmarkt- und Mietpolitik

Auf dem Berliner Wohnungsmarkt wächst weiterhin der Wohnungsleerstand. Er betrifft nunmehr rd. 104.500 Wohnungen, die mehr als 6 Monate leer stehen. Der Stichtagsleerstand im Juli 2006 betrug 152.300 Wohnungen (ohne Abzug der Fluktuationsreserve). Dennoch kann von einer ausgeglichenen Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit Wohnungen nicht gesprochen werden. Das Verhältnis der Zahl der Wohnungen zur Zahl der Haushalte ist in den letzten Jahren gesunken und dürfte sich auch in Zukunft weiter vermindern, vor allem im unteren Mietbereich für Ein- und Zweipersonenhaushalte. In diesem Wohnungssegment sinkt der Anteil preiswerten Wohnraums, da trotz des „entspannten“ Wohnungsmarktes erhebliche Mieterhöhungen durchge- setzt werden.
Zudem ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Berlin weiterhin prekär. Die Arbeitslosenquote steigt weiterhin an und beträgt derzeit rd. 18 v. H. Bei gleich bleibendem oder auch sinkendem Nettoeinkommen bedeuten steigende Wohnungsunterhaltskosten für viele Mieter ein Anstieg der Mietbelastung. Gerade in den Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln beträgt die Arbeitslosenquote bis zu 23 v.H. Hier liegen viele Haushalte mit einem Einkommen unter 900 Euro monatlich., so dass fast 70 v. H. zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind .

Bundesstiftung Baukultur

Der Landesverband der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft begrüßt die Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ und wird sich an der Diskussion über die Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau aktiv beteiligen. Hierbei wird es für die CDU-Sozialausschüsse vor allem darauf ankommen, dass in den Erörterungen die Ästhetik und urbane Gestaltung ein Schwerpunkt bildet, aber auch die technischen, funktionalen und ökologischen Anforderungen und vor allem die Bezahlbarkeit, Größe und Lage hinreichend beachtet werden.
In der Entscheidungsfindung um mehr Energieeffizienz in Gebäuden bzw. einzelnen Wohnungen darf nicht nur auf Wärmedämmung gesetzt werden. Wir fordern eine auf den Einzelfall, die Gebäudeorientierung, die vorhandene Gebäudesubstanz und vor allem die auf Bewohner abgestellte Solar- und Gebäudeleittechnik. In Berlin brauchen wir eine transparente, flexible Bewegungsarchitektur, die sich den Interessen der Bewohner immer wieder anpassen kann. In diesem Zusammenhang ist die Technikausstattung zur Entlastung notwendiger Arbeiten verstärkt auszubauen; sie dient auch einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zwischen den Menschen. Auf Grund der Pluralität der Lebensstile der Generationen kann und darf es aber keinen einheitlichen Wohnungstyp geben, dennoch sollte man darüber nachdenken, ob bei der Neukonzi-pierung oder Umgestaltung von Wohnraum der Küchenbereich wie auch Balkone in ihrem Ausmaß nicht erheblich zu erweitern wären. Arbeitsküchenzeilen könnten in Wohnküchen und winzige Außenbereiche in Balkone umgewandelt werden, wenn es gewünscht wird.
Architektonische Entwürfe von Wohnungshaushalten, die sie als Betriebe ansehen oder als eine Analyse von Arbeitsabläufen, dürfen keinen Zuschlag erhalten. Zudem darf die „gebaute Schönheit“ nicht nur Architekten vorbehalten bleiben. Es bedarf eines verstärkten Dialoges zwischen Bauschaffenden und Nutzern von Wohnarchitektur. Wir brauchen wieder eine urbane Hochkultur des Bauens!

Sprache, Bildung, Integration

Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für Integration. Ohne Schulabschluss gibt es keine würdige Arbeit, ohne Arbeit keine gesellschaftliche Integration. Jugendliche ohne Berufsausbildung führen zu einem weiteren Anwachsen von Parallelgesellschaften.
Am Anfang der Bildung steht die Sprachfähigkeit. Es liegt an den Eltern, ihren Kindern von Beginn an „gutes“ Deutsch, die Sprache dieses Landes zu vermitteln. Viel zu oft müssen heute Kindertagesstätten und Schulen einspringen. Der deutliche Anstieg mangelnder Sprachfähigkeit ist eine Herausforderung aller.
Das Niveau obligatorischer Sprachtests ist in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Sie müssen nachhaltig angehoben und bereits ab dem 2. Lebensjahr verpflichtend eingeführt werden. Für jene Eltern, die sich ihrer primären Bildungsaufgabe entziehen, sind Bußgelder oder ggf. Kürzungen der Transferleistungen zu erheben.
Für Kinder ohne die nötigen Deutschkenntnisse werden familienorientierte Förderkurse eingeführt, die ebenso für die Eltern und Geschwister verpflichtend sind und durch eine sozialpädagogische Hausberatung ergänzt werden. Zudem wird das Land Berlin in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit bzw. JobCentern eine Förderung zur beruflichen Integration dann anbieten, wenn kein Elternteil einer sozialversicherungspflichtigen und zeitlich unbegrenzten Arbeit nachgeht. Würdige Arbeit muss wieder für jedes Familienmitglied erfahrbar sein!
Allerdings ist die Sprach- und damit die Bildungsfähigkeit allein keine Garantie für eine gesellschaftliche Integration. Sie ist aber ein wichtiges Basiselement.

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