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Unsere
Grundsätze
Die
Leitsätze der CDA Berlin Treptow-Köpenick
1. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde ist
unantastbar, vom Anfang bis zum Ende des Lebens.
Wir wollen, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer
Unterschiedlichkeit, gleichberechtigt, in gegenseitiger
Toleranz, frei von Armut, in Frieden, Freiheit und
körperlicher Unversehrtheit leben können.
Das ungeborene Leben muss geschützt werden, das Klonen
von Men-schen verboten sein.
Wir wollen, dass jedem Menschen ein Sterben in Würde,
Geborgenheit und Schmerzfreiheit möglich ist.
2. Familien, in denen Eltern für Kinder und Kinder für
Eltern Verantwortung tragen, sind das Fundament von
Gesellschaft und Staat.
Wir wollen für Familien ein gesellschaftliches Umfeld,
das ein Ja zu Kindern erleichtert. Kinder dürfen kein
Armutsrisiko sein.
Das Wohl des Kindes muss jede Erziehung leiten. Die
Erziehungsfähig-keit der Eltern muss unterstützt werden,
ihnen müssen Erziehungshilfen zur Verfügung stehen. Das
Wohl des Kindes überragt das Elternrecht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Pflege in der
Familie nachhaltig unterstützt wird.
3. Die Schöpfung ist dem Menschen anvertraut. Wir wollen
den Auftrag zur Weltgestaltung mit dem Gebot verbinden,
die Schöpfung zu bewah-ren.
Alle Entscheidungen müssen dem Prinzip der
Nachhaltigkeit gerecht werden. Eine gesunde Umwelt mehrt
den Wohlstand. Hohe Umwelt-standards sichern die
Zukunft.
Wir wollen den zukünftigen Generationen alle Optionen
auf eine umweltverträgliche Entwicklung offen halten.
4. Der Mensch ist auf Gesellschaft angelegt. Er hat
Anteil an deren kultureller Identität. Zugleich prägt er
sie.
Wir wollen den Vorrang des Einzelnen, der Familie und
der gesellschaftlichen Initiativen vor dem Staat.
Das bürgerschaftliche Engagement muss ermutigt und
gefordert wer-den. Die Unternehmen müssen es als
Bestandteil ihrer Unternehmens-kultur verstehen.
Die Integration der Zuwanderer ist für die Gesellschaft
schicksalhaft. Sie verlangt Offenheit für Fremde und
deren religiöse Orientierung, zugleich die Achtung der
kulturellen Identität unserer Gesellschaft.
5. Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet.
Gerechtigkeit ist Ziel und inneres Maß der Politik.
Wir wollen einen Staat, der Frieden und Freiheit seiner
Bürger gewährleistet, die rechtsstaatliche Ordnung gegen
jedermann durchsetzt und zur Entwicklung der Einen Welt
beiträgt.
Demokratie und Soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaat und
Sozialstaat bedingen und ergänzen sich.
Wir wollen, dass sich der Staat der Schwachen annimmt,
sich zugunsten der Zivilgesellschaft zurücknimmt und der
schöpferischen Kraft der Menschen vertraut.
6. In der Einen Welt sind die Staaten und
Völkergemeinschaften dem allgemeinen Wohl der Völker
verpflichtet.
Wir wollen den globalen Akteuren einen Ordnungsrahmen
vorgeben, der verbindliche Verhaltensregeln, gemeinsame
Wettbewerbsvorschriften sowie soziale und ökologische
Standards festlegt.
Die Vereinten Nationen müssen in ihrem Auftrag ebenso
gestärkt werden wie die supranationalen Institutionen,
die die Entwicklung der Völker unterstützen.
Wir wollen ein geeintes, föderal strukturiertes,
demokratisch verfasstes und sozial gefestigtes Europa,
das durch gemeinsame Politik zum Weltfrieden beiträgt.
7. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Erst der
Mensch, dann der Markt.
Ökonomie ohne Ethik ist inhuman. Die Normen, auf denen
die Wirtschaft fußt, liegen jenseits von Angebot und
Nachfrage.
Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft, die Leistung mit
sozialer Gerechtigkeit, Wettbewerb mit Solidarität und
Eigenverantwortung mit sozialer Sicherheit verbindet.
Der geordnete Wettbewerb muss Macht verteilen und zu
Innovation anreizen.
8. Arbeit ist ein Freiheitsrecht. Sie ist Teilhabe an
der Schöpfung. Arbeit ist bedeutsamer als Besitz.
Wir wollen Arbeit für alle, nicht zuletzt die minder
Leistungsfähigen, – Arbeit, die gesetzlich geschützt
ist, Existenz sichert und zur sozialen Sicherheit
beiträgt.
Arbeit zu schaffen gelingt als Gemeinschaftswerk. Arbeit
ist Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der
Gemeinschaft.
Wir wollen eine Arbeitswelt, in der für die Familie
Erziehungs- und Arbeitszeit miteinander vereinbar sind.
Familie muss Vorrang vor der Flexibilität der
Arbeitswelt haben.
9. Bildung ist Weg zum Aufstieg. Sie vermittelt
Orientierung und bestimmt Lebenswege.
Wir wollen, dass in unserem Bildungssystem jeder Mensch
ungeachtet seiner Herkunft nach seiner Begabung
gefordert und gefördert wird.
Bildung muss zur kulturellen Identität eines Volkes
beitragen und zu Weltoffenheit führen.
Wir wollen, dass Bildung neben Wissen und Fertigkeiten
Werte und Tugenden vermittelt. Bildung muss auch Bildung
des Herzens sein.
10. Privates Eigentum ist Grundpfeiler des
freiheitlichen Sozialstaates. Eigentum verpflichtet.
Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu
bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für
alle.
Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und
Vermögen muss abgebaut werden.
Wir wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ertrag
und Kapital ihres Unternehmens sowie den tariflich
vereinbarten Investivlohn.
11. Mitbestimmung ist ein natürliches Recht, die soziale
Partnerschaft unverzichtbarer Ordnungsfaktor.
Wir wollen starke, kompetente Betriebs- und Personalräte
und die Mitbestimmung in den Unternehmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen gleichberechtigt
zusammen-wirken und ihre Interessensgegensatze fair
ausgleichen.
Die Tarifautonomie muss uneingeschränkt erhalten
bleiben. Der soziale Friede ist eine produktive Kraft.
Wir wollen verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und
Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit
verbessern.
12. Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und
Solidarität. Sie befriedet und befreit.
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken
solidarisch abgesichert bleiben. Ihre Finanzierung muss
auf eine breitere Basis gestellt werden.
Der Staat muss die soziale Grundsicherung gewährleisten.
Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem
erfüllten Arbeitsleben vor Altersarmut schützen.
Wir wollen einen Sozialstaat, der den Dienst am und mit
dem Hilfsbedürftigen unterstützt, und barmherzig
gegenüber demjenigen ist, der seine Rechte nicht selbst
vertreten kann oder zu einem eigenständigen Leben nicht
fähig ist.
Soziale
Kapitalpartnerschaft –
für mehr Arbeitnehmerbeteiligung am Gewinn und Kapital
1. Einleitung
Wir wollen Beteiligung für alle – Beteiligung an Arbeit
und Eigentum, an Einkommen und an wirtschaftlichen
Chancen.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Ziel „Vorfahrt für
Arbeit“. Unsere Politik ist darauf gerichtet, die zu
hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Arbeit
dient nicht nur der Einkommenserzielung, sondern sie ist
zugleich Grundlage für Selbstverwirklichung und
gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss sich jede
politische Maßnahme insbesondere daran messen lassen, ob
sie die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung
verbessert oder nicht.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Eigentum und zum freien
und verantwortlichen Unternehmertum. Verfügbares
Eigentum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für
eine persönliche und eigenverant-wortliche
Lebensgestaltung; sie erleichtert die Anpassung an
wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und
stärkt die Unabhängigkeit des Einzelnen. Deshalb wollen
wir die Bildung von personenbezogenem und privatem
Eigentum für möglichst viele fördern.
Die CDA Berlin bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft
und Sozialpartnerschaft. Das heißt auch, dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil
am Volkseinkommen erhalten müssen. Doch gerade der
internationale Wettbewerb macht zur Sicherung von
Arbeitsplätzen Standortvereinbarungen notwendig. Deshalb
sind Maßnahmen erforderlich, die die Teilhabe der
Beschäftigten am Erwirtschafteten auf
wettbewerbsverträgliche Weise gewährleisten.
Deshalb wächst die Bedeutung von erfolgsabhängigen
Entgelt-bestandteilen und Gewinnbeteiligungen. Und
deshalb wirbt die CDA für eine Soziale
Kapitalpartnerschaft.
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
am Kapital und am Erfolg der Wirtschaft ist ein
Instrument, das zur Erreichung der zuvor genannten Ziele
beizutragen vermag.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
am Erfolg und / oder Kapital beteiligen, sind
produktiver – und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen
eine Reihe von Studien, etwa des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen
fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und
erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der
Mitarbeiter an ihr Unternehmen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis
der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich
der Anforderungen aus „Basel II“ sinnvoll. Sie kann,
falls erforderlich und gewollt, zugleich ein Baustein
zur Lösung des Nachfolge-Problems gerade
mittelständischer Unternehmen sein.
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ist zugleich ein Weg der Eigentumsbildung.
Eigentum ist eine Grundlage für Einkommen und dient der
Altersvorsorge.
Und vor allem: Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag
einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann
sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in
der Nominal-lohnpolitik bereit sind. Gewinne und
Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich
stärker gestiegen als Arbeitseinkommen. Dieser Trend
wird sich im Zuge der Globalisierung verstärken.
Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen,
insbesondere auch den Beschäftigten, Kapitaleinkommen
als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht ohne Risiken.
Das Anlagerisiko kann sich im Falle der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko
zum „doppelten Risiko“ kumulieren. Richtig indes ist
auch, dass die Ausfallrisiken abgesichert bzw. auf die
eingezahlten Beträge begrenzt werden können. Und die
betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer
Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern, da sie
wettbewerbsfähiger sind.
2. Forderungen
Wir sind davon überzeugt: Mitarbeiterbeteiligung spricht
für sich selbst – und davon wollen wir auch andere
überzeugen. Wir wollen Beschäftigte und Unternehmen,
Gewerkschaften und Arbeitgeber für diese Idee gewinnen.
Gerade deshalb sind wir über positive Signale der
Wirtschaft, aber auch der Gewerkschaften erfreut.
Der Staat muss Stolpersteine, die der Verbreitung der
Mitar- beiterbeteiligung im Wege stehen, beiseite räumen.
Und er muss die Rahmenbedingungen für die Verbreitung
der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig verbessern. Wir
werben für Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen
gleichermaßen, wobei der Gesetzgeber insbesondere mit
Blick auf Kapitalbeteiligungen gefordert ist.
Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte über
die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung anstoßen und –
unter Wahrung der Tarifautonomie – über dieses Thema in
einen Dialog mit den Tarifvertragsparteien treten. Im
Zentrum einer modernen Tarifpolitik sollten nicht nur
der nominale Arbeitslohn, sondern (neben qualitativen
Elementen wie etwa die Weiterbildung) auch der
Leistungslohn und erfolgslohnorientierte
Gestaltungselemente stehen.
Wir wollen den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der
die Produk- tivkapitalbeteiligung zum Inhalt hat, zu
einem Mitarbeiterbeteiligungs- gesetz weiterentwickeln.
Darin sollen alle gesetzlichen Regelungen zur
Mitarbeiterbeteiligung zusammengefasst werden. Dies ist
ein Beitrag zur Rechtsvereinfachung und
Entbürokratisierung; dadurch werden die Voraussetzungen
dafür verbessert, dass sich Unternehmen und
Beleg- schaften für die Mitarbeiterbeteiligung
entscheiden.
Wir wollen die steuerliche Behandlung von
Mitarbeiterbeteiligungen verändern.
Wir wollen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bis zu
einer noch festzulegenden Höhe die nachgelagerte
Besteuerung. Es sollen erst dann Steuern und
Sozialbeiträge fällig werden, wenn die vereinbarte
Beteiligung zur Auszahlung kommt bzw. verkauft wird.
Die Mitarbeiterbeteiligung soll auch in die steuerlich
geförderte Altersvorsorge integriert und die bloße
Steuerförderung – wie bei der Förderung nach dem
Altersvermögensgesetz – um eine Zulagen-komponente
ergänzt werden, die besonders im Interesse der
Geringverdiener ist.
Die Umwandlung einer Mitarbeiterbeteiligung in eine
betriebliche Altersversorgung soll ebenso nachgelagert
besteuert werden.
Die vertragsgemäß mögliche Mitnahme von
Kapitalbeteiligungen zu einem anderen Unternehmen im
Falle des Arbeitgeberwechsels soll „steuerunschädlich“,
also brutto, möglich sein. Besteht beim neuen
Arbeitgeber keine Möglichkeit der Kapitalbeteiligung, so
sollte die Beteiligung brutto in einer
Kapitalsammelstelle geparkt werden können. Die freie
Beweglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung ist sinnvoll.
Der §19a Einkommensteuergesetz (Steuerfreibetrag von 135
Euro) ist in seiner jetzigen Form wenig effektiv.
Gelingt eine umfassende Regelung zum Übergang zur
nachgelagerten Besteuerung, so wird die Förderung über
den §19a Einkommensteuergesetz mittel- bis langfristig
an Bedeutung verlieren.
Wir wollen Regelungen zur Insolvenzsicherung, die nach
der Form der Mitarbeiterbeteiligungen zu differenzieren
sind und damit dem jeweiligen Charakter der
Beteiligungsformen gerecht werden. Damit besteht für
Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenige
Form der Mitarbeiterbeteiligung zu wählen, die ihren
Präferenzen und ihrer jeweiligen Risikoneigung am
ehesten entspricht.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind als voll
haftendes Eigenkapi- tal Risikokapital; es entspräche
nicht ihrem Charakter, sie abzusichern.
Wir wollen, dass die bisherige Förderung nach dem
Vermö-gensbildungsgesetz auch weiterhin für
außerbetriebliche Beteiligungen genutzt werden kann.
Wir wollen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein
Kreditprogramm zur Finanzierung der Firmenübernahme
durch Belegschaften auflegt – insbesondere mit Blick auf
mittelständische Unternehmen, in denen es keinen
Nachfolger für den Firmeninhaber gibt.
Wir wollen das Wertpapierprospektgesetz mit Blick auf
die Mitarbeiterbeteiligung entbürokratisieren. Die
Ausgabe von Beleg- schaftsaktien darf nicht an aufwändigen
und teuren Vorschriften schei- tern.
Informations- und Mitwirkungsrechte der am
arbeitgebenden Unterneh- men beteiligten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ergeben sich im Wesentlichen aus dem
Gesellschaftsrecht. Wegen der besonderen Situation der
Beschäftigten (doppeltes Risiko) ist es aber sinnvoll,
auch ihrer gewählten Interessenvertretung ein
Informationsrecht einzuräumen.
Mindestlohn
Beschluss der Bundestagung der CDA in Karlsruhe 2007
Zur Sicherung der Einkommen
in unteren Einkommensbereichen ist ein Mindestlohn in
der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zu regeln.
Die CDA spricht sich dafür aus, dass einer tariflichen
Lösung gemäß Tarifvertragsgesetz der Vorrang in jedem
Fall einzuräumen ist. Wenn es nicht zu einem
Tarifvertrag kommt, der für jeden Betrieb bzw. jede
Branche den Mindestlohn darstellt, soll nach
Tarifvertragsgesetz eine Allgemeinverbindlicherklärung
angestrebt werden.
Ist auch diese nicht möglich, soll eine Ausweitung des
Arbeitnehmer- entsendegesetzes auf den jeweiligen
Wirtschaftsbereich vorgenom- men werden, um hierdurch
branchenbezogene Mindestlöhne zu er- möglichen.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, soll
der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der regional
gestaffelt sein muss, greifen.
Kulturpolitische
Leitsätze
Mit der äußeren Rekonstruierung und
Wiederaufbau des Schlosses wird Berlin seine lang
ersehnte Mitte erhalten. Die Nutzung als Humboldt-Forum
wird jedoch als nicht ideal betrachtet. Die wundervolle
Sammlung der Gemäldegalerie sollte vielmehr ihren Sitz
im Schloss erhalten, damit der Rang der Sammlung zur
Geltung kommt und mit der Präsentation der Alten
Nationalgalerie eine inhaltliche Einheit bildet.
Gleichzeitig sollten die wunderbaren
Ausstellungsräume der architektonisch erstklassigen
Gemäldegalerie der Architekten Hilmer & Sattler z.B.
durch aktuelle, hochwertige Wechselausstellungen stärker
in das Bewusstsein von Berlinern und Touristen gerückt
werden. Durch eine ästhetisch anspruchsvolle,
kreative Gestaltung des Vorgeländes sollte mittelfristig
das Kulturforum mit all seinen wichtigen Gebäuden (Neue
Nationalgalerie, St. Matthäus-Kirche, Gemäldegalerie,
Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett,
Kunstbibliothek, Philharmonie, Neue Staatsbibliothek u.a.)
auch städtebaulich als Kulturquartier zusammenwachsen
und erlebbar werden.
Der Potsdamer Platz und seine Umgebung haben noch keinen
architektonisch urbanen Mittelpunkt erhalten. Das
ehemalige Wertheim-Grundstück sollte hierzu als Chance
genutzt werden. Berlin ist durch seine Menschen
attraktiv geworden, nicht durch seine Architektur. Die
Lebendigkeit Berlins muss sich auch in großer
Architektur widerspiegeln.
Wohnungsmarkt- und
Mietpolitik
Auf dem Berliner Wohnungsmarkt wächst weiterhin der
Wohnungsleerstand. Er betrifft nunmehr rd. 104.500
Wohnungen, die mehr als 6 Monate leer stehen. Der
Stichtagsleerstand im Juli 2006 betrug 152.300 Wohnungen
(ohne Abzug der Fluktuationsreserve). Dennoch kann von
einer ausgeglichenen Versorgung der Berlinerinnen und
Berliner mit Wohnungen nicht gesprochen werden. Das
Verhältnis der Zahl der Wohnungen zur Zahl der Haushalte
ist in den letzten Jahren gesunken und dürfte sich auch
in Zukunft weiter vermindern, vor allem im unteren
Mietbereich für Ein- und Zweipersonenhaushalte. In
diesem Wohnungssegment sinkt der Anteil preiswerten
Wohnraums, da trotz des „entspannten“ Wohnungsmarktes
erhebliche Mieterhöhungen durchge- setzt werden.
Zudem ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Berlin
weiterhin prekär. Die Arbeitslosenquote steigt weiterhin
an und beträgt derzeit rd. 18 v. H. Bei gleich
bleibendem oder auch sinkendem Nettoeinkommen bedeuten
steigende Wohnungsunterhaltskosten für viele Mieter ein
Anstieg der Mietbelastung. Gerade in den
Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte
und Neukölln beträgt die Arbeitslosenquote bis zu 23 v.H.
Hier liegen viele Haushalte mit einem Einkommen
unter 900 Euro monatlich., so dass fast 70
v. H. zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind .
Bundesstiftung Baukultur
Der Landesverband der Christlich Demokratischen
Arbeitnehmerschaft begrüßt die Errichtung einer
„Bundesstiftung Baukultur“ und wird sich an der
Diskussion über die Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau
aktiv beteiligen. Hierbei wird es für die
CDU-Sozialausschüsse vor allem darauf ankommen, dass in
den Erörterungen die Ästhetik und urbane Gestaltung ein
Schwerpunkt bildet, aber auch die technischen,
funktionalen und ökologischen Anforderungen und vor
allem die Bezahlbarkeit, Größe und Lage hinreichend
beachtet werden.
In der Entscheidungsfindung um mehr Energieeffizienz in
Gebäuden bzw. einzelnen Wohnungen darf nicht nur auf
Wärmedämmung gesetzt werden. Wir fordern eine auf den
Einzelfall, die Gebäudeorientierung, die vorhandene
Gebäudesubstanz und vor allem die auf Bewohner
abgestellte Solar- und Gebäudeleittechnik. In Berlin
brauchen wir eine transparente, flexible
Bewegungsarchitektur, die sich den Interessen der
Bewohner immer wieder anpassen kann. In diesem
Zusammenhang ist die Technikausstattung zur Entlastung
notwendiger Arbeiten verstärkt auszubauen; sie dient
auch einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zwischen
den Menschen. Auf Grund der Pluralität der Lebensstile
der Generationen kann und darf es aber keinen
einheitlichen Wohnungstyp geben, dennoch sollte man
darüber nachdenken, ob bei der
Neukonzi-pierung oder Umgestaltung von Wohnraum der
Küchenbereich wie auch Balkone in ihrem Ausmaß nicht erheblich
zu erweitern wären. Arbeitsküchenzeilen könnten in Wohnküchen und
winzige Außenbereiche in Balkone umgewandelt werden,
wenn es gewünscht wird.
Architektonische Entwürfe von Wohnungshaushalten, die
sie als Betriebe ansehen oder als eine Analyse von
Arbeitsabläufen, dürfen keinen Zuschlag erhalten. Zudem
darf die „gebaute Schönheit“ nicht nur Architekten
vorbehalten bleiben. Es bedarf eines verstärkten
Dialoges zwischen Bauschaffenden und Nutzern von
Wohnarchitektur. Wir brauchen wieder eine urbane
Hochkultur des Bauens!
Sprache, Bildung, Integration
Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für
Integration. Ohne Schulabschluss gibt es keine würdige
Arbeit, ohne Arbeit keine gesellschaftliche Integration.
Jugendliche ohne Berufsausbildung führen zu einem
weiteren Anwachsen von Parallelgesellschaften.
Am Anfang der Bildung steht die Sprachfähigkeit. Es
liegt an den Eltern, ihren Kindern von Beginn an „gutes“
Deutsch, die Sprache dieses Landes zu vermitteln. Viel
zu oft müssen heute Kindertagesstätten und Schulen
einspringen. Der deutliche Anstieg mangelnder
Sprachfähigkeit ist eine Herausforderung aller.
Das Niveau obligatorischer Sprachtests ist in den
vergangenen Jahren erheblich gesunken. Sie müssen
nachhaltig angehoben und bereits ab dem 2. Lebensjahr
verpflichtend eingeführt werden. Für jene Eltern, die
sich ihrer primären Bildungsaufgabe entziehen, sind
Bußgelder oder ggf. Kürzungen der Transferleistungen zu
erheben.
Für Kinder ohne die nötigen Deutschkenntnisse werden
familienorientierte Förderkurse eingeführt, die ebenso
für die Eltern und Geschwister verpflichtend sind und
durch eine sozialpädagogische Hausberatung ergänzt
werden. Zudem wird das Land Berlin in Zusammenarbeit mit
den Agenturen für Arbeit bzw. JobCentern eine Förderung
zur beruflichen Integration dann anbieten, wenn kein
Elternteil einer sozialversicherungspflichtigen und
zeitlich unbegrenzten Arbeit nachgeht. Würdige Arbeit
muss wieder für jedes Familienmitglied erfahrbar sein!
Allerdings ist die Sprach- und damit die
Bildungsfähigkeit allein keine Garantie für eine
gesellschaftliche Integration. Sie ist aber ein
wichtiges Basiselement. |